Kein abstrakter Sicherheitszuschlag bei Betriebskostenvorauszahlungen

Wir haben im letzten Jahr das hier nachzulesende  BGH-Urteil  vom 28. September 2011 - VIII ZR 294/10 zum Mietrecht erstreiten können. Unsere negative Feststellungsklage hatte in den Vorinstanzen Erfolg und wurde vom BGH bestätigt. Es besteht also kein Raum für einen abstrakten, nicht durch konkret zu erwartende Kostensteigerungen für einzelne Betriebskosten gerechtfertigten “Sicherheitszuschlag” von 10%.  Die NJW hat sich ebenfalls mit dem Urteil auseinandergesetzt.

Ostseeküste im Frühling

 Ostseeküste

     (c) gabriele kophal

Den Rest des Eintrags lesen »

Hallo liebe Blogger

Hier werde ich mich künftig zu Wort melden, um Sie über wichtige Urteile verständlich aus der Sicht eines Juristen zu informieren.

Auf bald

RA Kophal

Hallo Welt!

Willkommen zur deutschen Version von WordPress. Dies ist der erste Artikel. Du kannst ihn bearbeiten oder löschen. Um Spam zu vermeiden, geh doch gleich mal in den Pluginbereich und aktivier die entsprechenden Plugins. So, und nun genug geschwafelt - jetzt nichts wie ran ans Bloggen!